Vermietung
 

Beantragung einer Funkkonzession

Die von uns vermieteten Funkgeräte sind anmelde- und gebührenpflichtig. Wir erledigen für Sie die Anmeldung  der Geräte bei der zuständigen Behörde ohne zusätzliche Kosten!

Beim Einsatz von Repeater-Systemen ist ebenfalls eine rechtzeitige Abklärung der nutzbaren Frequenzen und der Relaisstandorte nötig. Um Sie nicht mit technischen Details zu belasten, erledigen wir auch dies gerne für Sie.

Wenn Sie bereits eigene Funkgeräte und eine Funkkonzession besitzen, können Sie bei uns kompatible Geräte zumieten. Wir melden diese zusätzlichen (nur temporär genutzten) Funkgeräte beim BAKOM unter Angabe Ihrer Konzessionsnummer.

Die Funkkonzession und die Rechnung über die Gebühren werden Ihnen direkt vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) zugestellt. Diese Konzession ist temporär gültig und nur von Ihnen persönlich zu nutzen. Das BAKOM akzeptiert keine Postfachadressen, weswegen wir als Rechnungsadresse immer eine Adresse mit Strassenangabe benötigen.

Bei Beantragung von Frequenzen ausserhalb der Schweiz sind oftmals umfänglichere Vorarbeiten zu leisten, die wir gerne gegen eine geringe Aufwandspauschale für Sie erledigen.

Frequenzmanagement

Bei grösseren Veranstaltungen mit vielen Kommunikationspartnern vor Ort und verschiedenen Techniken (drahtlose Mikrofone, Funkheadsets, drahtlose Audio- und Videoübertragung etc.) ist es hilfreich, wenn Sie alle von Ihnen genutzten Geräte von uns koordinieren lassen. Besonders im Event-Bereich können Frequenzstörungen aufgrund der gleichzeitigen Nutzung bestimmter Frequenzen durch mehrere Nutzer zu Problemen führen.  Zudem werden bei Grossanlässen oftmals von Seiten der Behörde alle Funkgeräte einzeln geprüft und markiert, damit keine unzulässigen Geräte zum Einsatz kommen.

Wir kümmern uns in Kooperation mit dem BAKOM darum, dass Ihre Kommunikation ungestört bleibt und Ihre Mietgeräte legal im Einsatz sind.