Vermietung
 

Geschäftsbereich:
Verkauf, Lieferung und Vermietung von Kommunikationsmitteln, Reparaturen und Dienstleistungen


Allgemeine Bestimmungen


1. Anwendbarkeit und Anerkennung der Vertrags-bedingungen

1.1.
Die vorliegenden allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln Rechte und Pflichten im Verhältnis der Tele Comm Sportservice AG (nachfolgend TCSS AG) von TCSS AG zum Kunden und gelten für alle Geschäftsbeziehungen. Mit der Auftragserteilung akzeptiert der Kunde die vorliegenden AGB.

1.2.
Die Anwendung von Allgemeinen Vertragsbedingungen des Kunden wird durch TCSS AG ausgeschlossen, auch wenn TCSS AG dem Kunden auf entsprechenden Hinweis nicht widerspricht. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Anerkennung durch TCSS AG.

1.3.
Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Darunter fallen auch alle Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen. Bestellungen werden erst mit der schriftlichen Auftrags-bestätigung und deren Annahme durch TCSS AG verbindlich. Führt TCSS AG eine Lieferung ohne schriftliche Auftragsbestätigung aus, gilt sie als verbindlich, dasselbe gilt für die Erbringung von Dienstleistungen.


2.  Preise und Zahlungsbedingungen

2.1.
Die Preise verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF) exkl. Mehrwertsteuer. Nebenkosten wie zum Beispiel Kosten für Verpackung, Versand/ Transport, Zollabgaben, Versicherung und Lizenzen sind in den Preisen nicht enthalten und gehen ebenso wie die Mehrwertsteuer zu Lasten des Kunden.   

2.2.
Sollten die Preise vom Zeitpunkt der Offertstellung bis zur vertragsmässigen Erfüllung infolge Preiserhöhungen des Materials, Lohnerhöhungen oder ähnlichen Umstän-den eine Änderung erfahren, können die Preise entsprechend angepasst werden.

Sämtliche Veränderungen gegenüber der Offertenstellung wie Mehrkosten wegen Wechsel von Bandbreiten, Frequenzen etc. werden durch TCSS AG vorbehalten und/oder in Rechnung gestellt.   

2.3.
Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen innerhalb von 130 Tagen ab Rechnungsdatum am Domizil von TCSS AG, ohne Ab-zug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zahlbar.

2.4.
TCSS AG ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen und die Leistungserbringung von der Zahlung abhängig zu machen oder die Leistungen einzustellen, wenn keine Zahlung des Kunden erfolgt.

2.5.
Bei Zahlungsverzug des Kunden wird, nach vorausgehender Mahnung, ein Verzugszins verrechnet, der 2% über dem jeweiligen Kontokorrent-Kredit liegt. Dazu wird TCSS AG berechtigt, nach Ablauf der angesetzten Nachfrist, die Lieferungen an den Kunden zu verweigern und Schadenersatz zu verlangen. Daneben ist TCSS AG auch berechtigt, nach den allgemeinen Regeln des Obligationenrecht bei Lieferstörungen vorzugehen.

2.6.
Annulliert der Mieter eine bereits bestätigte Miete, betragen die fälligen Annullationskosten: bis drei Tage vor vereinbartem Mietbeginn 75% des Gesamtbetrags, bei weniger als drei Tagen vor vereinbartem Mietbeginn 100 % des Gesamtpreises. Bei Anlässen mit Personaleinsatz werden diesbezügliche Regelungen gesondert im Veranstaltungsvertrag festgehalten.


3. Eigentumsvorbehalt


3.1.
Das Eigentum an Kaufsachen bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von TCSS AG, welche berechtigt ist, einen Eigentumsvorbehalt einzutragen. Der Eigentumsvor-behalt gilt mit dem Kunden als ver-einbart.

3.2.
Bei Mietsachen verbleiben die Mietgegenstände im alleinigen Eigentum von TCSS AG. Der Kunde verpflichtet sich, die Eigentumsrechte sowie das Eigentum von TCSS AG zu wahren.


4. Lieferung

4.1.
Die Lieferungen erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart ab Werk (EXW) Dübendorf oder Schönbühl, Schweiz, gemäss Incoterms 2000 (Erfüllungsort). Nutzen und Gefahrtragung gehen am Erfüllungsort auf den Kunden über.

4.2.
Die Lieferfristen basieren auf der Verfügbarkeit bei TCSS AG oder Lieferfristen von Dritten. Sobald absehbar wird, dass bestellte Waren nicht innerhalb der bestätigten Frist ausgeliefert werden können, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt, unter Mitteilung der Gründe für die Verzögerung und des voraussichtlich neuen Liefertermins. Im Falle des Lieferverzugs ist TCSS AG nur dann Schadenersatzpflichtig, wenn sie ein grobes Verschulden trifft.


5. Mängelgewährleistung und Haftung

5.1.
Bei Kauf
Lieferungen von TCSS AG sind durch den Kunden unverzüglich nach Ablieferung zu prüfen. Festgestellte Beanstandungen oder Mängel der Verpackung oder Ware sind dem Transporteur oder TCSS AG innert 10 Tagen schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung durch den Kunden, ist die Lieferung als mangelfrei akzeptiert.

Es gelten die Garantiebedingungen der Hersteller.

Beanstandete Ware ist auf Verlangen unverzüglich an die TCSS AG zurückzusenden. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so erlischt die Gewährleistung.

Liegt ein durch die TCSS AG zu vertretender Mangel vor, ist die TCSS AG nach ihrer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer mängelfreien Ersatzware berechtigt.

Im Falle des unsachgemässen Gebrauchs, der Beschädigung durch den Kunden, die Vornahme von Reparaturen oder Eingriffen an der Kaufsache durch Dritte etc. ist jegliche Gewährleistung von TCSS AG ausgeschlossen.

Soweit Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, ist der Kunde berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung), nicht aber die Rückgängigmachung des Kaufs (Wandelung) zu verlangen.

Sofern der Hersteller nicht kürzere Garantiefristen gewährt, gilt eine Garantie von 1 Jahr ab dem Lieferdatum (Versand bei TCSS AG).

Für Schäden, die nicht an der von TCSS AG gelieferten Ware entstanden sind, wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind insbesondere Forderungen aus entgangenem Gewinn, Folgeschäden oder sonstigen Vermögens-schäden des Kunden.

5.2.
Bei Miete von techn. Gerät mit und ohne TCSS Personal
Vor jeder Auslieferung werden die Mietgegenstände auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft. Im Falle von Mängeln werden Mietgegenstände durch TCSS AG ausgetauscht. Der Mieter bestätigt durch Unterzeichnung des Lieferscheins, dass er die Geräte geprüft und für einwandfrei erklärt hat. Nachträglich erklärte Mängel können von der TCSS AG nicht anerkannt werden. Bei postalischer Zustellung ist die Ware am Tag des Erhalts zu prüfen.

Neben den Geländeverhältnissen bestimmen auch Gebäude und Störungen die nutzbare Reichweite der Funkgeräte. Wegen der unterschiedlichen Ausbreitungsverhältnisse in unebenem Gelände oder in Gebäuden kann keine Garantie auf eine einwandfreie Verbindung gewährleistet werden, sofern nicht im Voraus ein Funktest durch TCSS AG durchgeführt wurde.

Bei Veranstaltungen mit Betreuung durch TCSS AG Mitarbeiter werden vom Kunden als defekt eingestufte Mietgegenstände geprüft oder sofern dies möglich ist, ausgetauscht, auch wenn kein Ddefekt vorliegen sollte.

Jegliche weitere Gewährleistung oder Haftung von TCSS AG ist ausgeschlossen.


5.3.
Haftung für Infrastrukturen
TCSS AG übernimmt keine Haftung bezüglich Infrastrukturen, auf denen ihre Dienstleistungen oder Leistungserbringungen basieren (z.B. Funk- oder Kommunikationsnetze von Dritten etc.)

5.4.
Ausschluss und Vorbehalt
Sämtliche gemäss dem Landesrecht gewährten Gewähr-lei-stungen oder Haftungsbestimmungen werden – im Rahmen des gemäss dem anwendbaren Landesrecht zulässigen Umfang – durch TCSS AG ausgeschlossen, unabhängig davon, ob sie ausdrücklich oder konkludent gewährt worden sind, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf konkludente Gewährleistungen der Handelsüblichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Eigentum oder Nichtverletzung von Schutzrechten Dritter. Soweit das Landesrecht längere Garantiefristen oder andere zwingende Bestimmungen vorsieht, welche den vorliegenden AGB widersprechen, gelten die Bestimmungen des Landesrechts. Dasselbe gilt, wenn das Landesrecht Haftungsbegrenzungen oder Haftungsausschlüsse nicht gestattet.



Besondere Bedingungen bei Vermietung von Kommunikationsgeräten und -technik


6. Beschädigung der Mietsache, Haftung des Mie-ters (Kunde)

6.1.
Der Kunde hat die gemieteten Geräte sorgfältig zu behandeln. Die Kosten für die Beseitigung von Verunreinigungen der Mietsache gehen zu Lasten des Kunden.

6.2.
Der Kunde haftet für das Fehlen, den Untergang sowie für sämtliche Beschädigungen an den Geräten, sofern diese nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind. Bei technischem Ausfall liefert der Vermieter Ersatzgeräte, wenn dies nicht unmöglich oder unverhältnismässig erscheint.

6.3.
Dem Kunden obliegt die Pflicht, TCSS AG über jegliche Beschädigungen und Störungen umgehend Mitteilung zu machen. Notwendige Reparaturen an der Mietsache lässt TCSS AG durchführen.

6.4.
Dem Kunden ist es untersagt, Veränderungen an der Mietsache vorzunehmen, bei Missachtung trägt er sämtliche Kosten für die Wiederherstellung.


7. Rückgabe der Mietsache, Überlassung an Dritte

7.1.
Gibt der Kunde die Geräte nicht bis zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer zurück, so ist die TCSS AG berech-tigt, die Überschreitung als Mietausfall geltend zu machen. Die aktuelle Preisliste oder der vereinbarte Mietpreis gelten als Berechnungsgrundlage.

7.2.
Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die sich aus der Überlassung der Mietsache an unbefugte Dritte ergeben.

7.3.
Verzichtet der Mieter auf die Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme der Geräte anlässlich deren Rück-nahme, anerkennt er die von der TCSS AG erstellte Bestandsaufnahme.



Verpflichtungen des Kunden


8. Grundinfrastrukturen


8.1.
Der Kunde ist für die Bereitstellung der Grundinfrastrukturen verantwortlich. TCSS AG wird ihre Bedürfnisse und Anforderungen zur Leistungserbringung gegenüber dem Kunden schriftlich in der Auftragsbestätigung festhalten. Werden diese durch den Kunden nicht erfüllt oder berücksichtigt, trägt er alleine die Verantwortung für die sich daraus ergebenden Konsequenzen.

8.2.
Sofern dem Kunden Rabatte gewährt wurden, wird TCSS AG die damit verbundenen Verpflichtungen des Kunden schriftlich in der Auftragsbestätigung festhalten. Diese sind dann für den Kunden bindend. Bei Nichteinhaltung kann der Rabatt zurückgefordert werden.

8.3.
Sofern TCSS AG im Rahmen der Vereinbarungen für Veranstaltungen einen Freiraum für Anzeigen in Programmheften erhält, hat TCSS das Recht, diese Anzeigenfläche auch an TCSS AG nahestehenden Unternehmen, Vereine oder Verbände zu übertragen, sofern dadurch beim Veranstalter keine Interessens-konflikte entsehen.


9. Verantwortlichkeiten

9.1.
Der Kunde bezeichnet Verantwortliche und teilt deren Namen der TCSS AG mit. Diese sind berechtigt, für den Kunden Quittungen über den Erhalt von Geräten zu unterzeichnen und sind dafür verantwortlich, dass die von TCSS AG ausgelieferten Geräte vollständig und gebrauchsfertig zurückgegeben werden.

9.2.
Der Kunde verpflichtet sich, Geräte oder andere Lieferungen von TCSS AG sorgfältig zu behandeln und zum vereinbarten Zweck einzusetzen. Im Weiteren verpflichtet sich der Kunde, die Eigentumsrechte der TCSS AG zu wahren und alle dafür notwendigen Massnahmen zu ergreifen.


10. Versicherungen

10.1.
Bei Miete von techn. Gerät ohne TCSS AG Personal
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von TCSS AG gelieferten Geräte gegen Verlust und Beschädigung versichert sind sowie dass allfällige Schäden im Zusammenhang mit der Leistungserbringung von TCSS AG versichert sind (Ausfall von Funknetzen etc.).

10.2.
Bei Miete von techn.ischem Gerät mit TCSS AG Personal
Der Kunde hat bei Bedarf den Nachweis der erforderlichen Veranstaltungshaftpflichtversicherung zu erbringen. Er ist verantwortlich für den Verlust der technischen Ausrüstung inkl. Fahrzeug in den Zeiträumen in denen die TCSS AG Mitarbeiter nicht im Dienst sind oder durch Vertreter des Veranstalters (Volontäre) vertretenen werden.



Gemeinsame Bestimmungen


11. Vertragsverletzungen

Verletzt der Kunde seine Verpflichtungen gemäss diesen AGB in schwerwiegender Weise oder schafft er trotz schriftlicher Abmahnung keine Abhilfe, schuldet der Kunde der TCSS AG Schadenersatz.

Die TCSS AG ist berechtigt, jederzeit Beseitigung des vertragswidrigen Zustandes zu verlangen. Die TCSS AG behält sich im Weiteren sämtliche gesetzlichen Rechte bei Vertragsverletzung vor.


12. Teilnichtigkeit


Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, oder unwirksam werden, oder sollten die AGB eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke.


13. Gültigkeit

Es gilt die jeweils gültige Fassung der AGB der TCSS AG, welche jederzeit berechtigt ist, die AGB anzupassen. Im Verhältnis zum Kunden gelten diejenigen AGB, die beim Vertragsschluss gültig waren und die durch ihn anerkannt wurden.


14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Bei der Beurteilung für Streitigkeiten aus Geschäftsverhältnissen des Kunden mit TCSS AG gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht. Die Anwendung des Wiener Kaufrechts (CISG) wird im gegenseitigen Einverständnis von TCSS AG und Kunde wegbedungen und findet keine Anwen-dung.

Für das Gebiet der Schweiz wird als ausschliesslicher Gerichtsstand Dübendorf vereinbart. Für Gebiete ausserhalb der Schweiz gelten bezüglich der Festlegung des Gerichtsstands die internationalen Vereinbarungen.



Dübendorf, 16. Dezember 2008